Hierbei kommt es auf folgende Aspekte an:
- das einzelne Land
- die Art der Rente
- das Doppelbesteuerungsabkommen des einzelnen
Landes mit der Bundesrepublik Deutschland
Die Rente aus dem Ausland (in diesem Falle Deutschland) wird beispielsweise in folgenden Ländern in der Steuererklärung angegeben: Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, Spanien, Österreich, Südafrika, Schweden, Norwegen u.a.
Bei der Art der Rente unterscheidet man zwischen Betriebsrenten und staatlichen Renten von der BFA, LVA oder der Bundesknappschaft. Ob und wie die einzelne Rente in dem jeweiligen Staat anzugeben ist, muss durch einen dort ansässigen Steuerberater geklärt werden.
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