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Rentensteuer Frage: Warum heißt das Finanzamt Finanzamt ?

Das entsprechende Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung. Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.
Übergeordnete Behörde war ursprünglich die Oberfinanzdirektion (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst und statt dessen ein Landesamt für Steuern geschaffen (z. B. in Bayern) oder die Finanzämter wurden direkt dem Finanzministerium (z. B. Brandenburg) bzw. der Senatsverwaltung für Finanzen (z. B. Berlin) des jeweiligen Landes unterstellt.

Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts. Das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt kann über das System GEMFA ermittelt werden.

 

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