Die Mitteilungspflichtigen (Rentenversicherungsträger und Versicherungsunternehmen) übermitteln seit Herbst 2009 für die Renteneinnahmen ab 2005 auf elektronischem Weg jährliche Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung. Dieses Mitteilungsverfahren erfolgt im Wesentlichen für
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