Das Finanzamt Neubrandenburg verschickt weltweit Aufforderungen zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen und fordert Steuererklärungen von Auslandsrentnern. In den letzten Monaten hat das Finanzamt (FA) Neubrandenburg weltweit Aufforderungen zur Abgabe von deutschen Einkommensteuererklärungen – die Jahre ab 2005 betreffend – an Rentner im Ausland (RIA) “Auslandsrentner” verschickt. Für die meisten erscheint das als ungewöhnliches Unterfangen; das aber nun zur regelmäßigen Realität werden wird.
Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für einen inländischen d.h. deutschen Empfangsbevollmächtigten/Steuerberater.
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de/steuertipp-50-kostenlose-erstberatung-und-fallanalyse-einkommensteuerbescheide-2005-und-2006-aus-neu
Es besteht die Möglichkeit, einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen, der zur Entgegennahme von Schriftstücken und Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheide) ermächtigt ist. Das Finanzamt ist befugt, die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten zu verlangen (§ 123 AO).
Stellvertretend im Namen des Mandanten werden Sie bei folgenden Tätigkeiten unterstützt:
Prüfung Ihrer Renten und Einordnung, ob diese Renten überhaupt steuerpflichtig sind
Auswertung des relevanten Doppelbesteuerungsabkommens – Kann das deutsche Finanzamt Ihre Rente überhaupt besteuern ?
Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Finanzamt Neubrandenburg
Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und folgende Jahre
Einlegen von Einsprüchen gegen Einkommensteuerbescheide beim Finanzamt
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Antrag auf Stundung beim FA Neubrandenburg
Antrag auf Ratenzahlung
Vergleichsberechnungen beschränkte Einkommensteuerpflicht – unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
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