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Welchen Service gibts bei uns?

Steuerhilfe für Inlandsrentner und Auslandsrentner
Sie sind Altersrentner, Witwenrentner, Bergmannsrentner, Betriebsrentner, Berufsunfähigkeitsrentner, Erwerbsunfähigkeitsrentner, Privatrentner oder Pensionär mit Wohnsitz in Deutschland und rentensteuerpflichtig durch Bezug von Altersrente, Witwenrente, Bergmannsrente, Betriebsrente, BU-Rente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Privatrente oder Pension und Sie haben als Rentner noch nie eine Steuererklärung erstellt?
Steuererklärungen müssen unter Umständen rückwirkend bis in das Jahr 2005 erstellt werden (Alterseinkünftegesetz).
Oder haben Sie Steuerbescheide aus Neubrandenburg oder von anderen Finanzämtern bekommen, in denen Sie aufgefordert werden, hohe unberechtigte Steuerforderungen zu begleichen, die bis in das Jahr 2005 und 2006 zurückgehen ?
Wir können Ihnen helfen und gewährleisten eine schnelle Bearbeitung durch Telefon, Fax, Post und Internet. Da wir uns auf das Themengebiet Rentner und Auslandsrentner spezialisiert haben, konnten wir schon mehr als 500 Menschen in Not helfen, die alle das gleiche Schicksal hatten - Finanzamt Neubrandenburg fordert hohe unberechtigte Steuerzahlung von Auslandsrentnern in der ganzen Welt.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir helfen auch Ihnen – Inlandsrentnern deutschlandweit – Auslandsrentnern weltweit !

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