Ältere Menschen leiden nicht selten an Krankheiten, vor allen Dingen sind chronische Leiden weit verbreitet. Sämtliche Kosten können bei der Berechnung der Steuer Berücksichtigung finden, u.a. für:
Heil- und Hilfsmittel:
- Brillen
- Hörgeräte
- Prothesen aller Art
- Orthesen
- Rollstuhl
- Rollator
- Unterarmgehstützen
- Gehstöcke
- Inkontinenzartikel
- Stomaartikel (künstlicher Darmausgang)
- Dauerkatheterartikel
- Tracheostomaartikel
- Artikel zur künstlichen Ernährung
- Pflegebetten
- Nachstühle
- orthopädisches Schuhwerk
- Verbandmaterial
- Verbandsschuhe
- bestimmte Pflegemittel zur Dekubitusprophylaxe
- Lagerungsmaterialien
Behandlungen:
- zahnärzliche Leistungen
- logopädische Anwendungen
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Psychotherapie (Psychologie und Neuropsychologie)
- Bestrahlungstherapien
- sonstige alternative Heilverfahren
- Taxifahrten und eigene Fahrtkosten zu Ärzten, Therapeuten und Kliniken
- alle Medikamentenkosten und Arzneimittel sofern ärztlich verordnet
- Praxisgebühren
- Falls Sie sonstige Kosten hatten, klären wir das telefonisch detailliert ab.
Tipp: Suchen Sie alle betreffenden Rechnungen und Belege zusammen. Notfalls lassen Sie sich erneut eine verlorengegangene Rechnung ausstellen. Apotheken können Ihnen eine Jahresbescheinigung per Knopfdruck ausdrucken, auch für vergangene Jahre.
Übrigens: Falls Sie oft teure Medikamente benötigen, wo bekommen Sie die am kostengünstigsten ? Denken Sie mal darüber nach.
Wenn Sie am Thema interessiert sind, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an meine Kanzlei.
Der Ansatz sämtlicher relevanter Kosten hat schon manchen vor einer überhöhten Steuer bewahrt.
Lesen Sie dazu auch den Steuertipp 2
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