Praxisfall:
Heute rief mich ein Rentner (deutschlandweit/überregional) in der Kanzlei an und bat mich um Rat,
weil er gerade folgende Schreiben vom Finanzamt bekommen hatte:
für das Jahr 2008 eine Zahlungsaufforderung über ca. 500 €
für das Jahr 2009 eine Zahlungsaufforderung zum 10.12.2009 über ca. 2.500 € und
ab dem Jahr 2010 regelmäßig quartalsweise Zahlungsaufforderungen über ca. 500 €
Er machte sich Sorgen vor allem über die Höhe der 2009′er Zahlungsaufforderung. Zu recht !
Nach überschlägiger Berechnung stellte sich diese Forderung als überhöht heraus. Die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen war schlichtweg falsch. Eine Hilfe ist hier problemlos möglich. Allerdings standen Emotionen und Spannungen im Vordergrund; die Stimmungslage war nicht mehr die beste; durchaus verständlich.
Dieses Beispiel zeigte mir wieder einmal sehr deutlich, dass das “Steuerrecht” schnell und gnadenlos finanzielle Probleme aufwirft – zu recht oder zu Unrecht – und bei älteren Leuten sofort “auf den Magen schlägt” !
Unser Rat:
Sehr geehrte Rentnerinnen, sehr geehrte Rentner, bitte tun Sie sich selbst den Gefallen und lassen Sie sich von einem Steuerprofi helfen. Kaufen Sie sich Know How ein. Für einen Steuerberater sind die Aufgaben rund um die Steuererklärung von Rentnern ein Kinderspiel. Allerdings gibt es für alle Beteiligten schöne Aufgaben und weniger schöne Aufgaben. Kosten verursacht das eine wie das andere.
Eine schöne Aufgabe ist es, eine Steuererklärung zu erstellen, alle möglichen Abzugsbeträge und steuerlichen Vergünstigungen in Ansatz zu bringen und auf eine sehr niedrige legale Steuer zu gelangen oder vielleicht auf Steuer null. Alle Beteiligten sind zufrieden und beruhigt und entspannt.
Eine weniger schöne Aufgabe ist es, eine nicht fachmännisch erstellte Steuererklärung in Form eines unrichtigen Steuerbescheides zu berichtigen, eine Richtigstellung im Einspruchsverfahren oder im Klageverfahren anzustreben und durchzusetzen. Aufregung pur – von der Erteilung des unrichtigen Steuerbescheides bis zum Einspruch, zur Aussetzung der Vollziehung, deren Stattgabe oder Ablehnung und bis zum geänderten Steuerbescheid oder zur Einspruchsentscheidung. Schön oder nicht schön, das ist hier die Frage.
Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenfrei alle für Sie relevanten Informationen zum Thema und eine ebenfalls kostenlose Beratung zu allen weiteren Steuerthemen, die für Sie wichtig sind.