Es sind viele Fälle gegeben, in denen ein Rentner mit Geld vom Finanzamt rechnen kann:
Es kann vorteilhaft sein, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. dies nämlich dann; wenn Zinsabschlagsteuer von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurde. Ebenso kann man sich Kapitalertragsteuer bei Dividendenbezug und zusätzlich Solidaritätszuschlag durch eine Steuererklärung erstatten lassen.
Falls Sie Leistungen aus einer Lebensversicherung bezogen haben, kann auch eine Erstattung in Betracht kommen, wenn entsprechende Steuern einbehalten und abgeführt wurden.
Falls Sie eine Betriebsrente oder Firmenrente beziehen, könnte zuviel Lohnsteuer einbehalten worden sein. Dasselbe gilt für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Falls Sie über sonstige Beteiligungen (GbR, GmbH, GmbH & Co. KG, Vermietungsfonds, stille Beteiligungen u.a.) verfügen, ist ebenfalls eine Steuererstattung möglich.
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