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Steuertipp 12: Rentnersteuer

Der Begriff Rentnersteuer existiert im deutschen Steuerrecht nicht per Definition. Es handelt sich um einen Begriff aus den Medien, der charakterisiert, dass Rentner und Rentnerinnen eventuell Steuern zahlen müssen.

Die Höhe der “Rentnersteuer” wird klar nach dem Schema des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Das heißt, befindet sich nach Ansatz der Einkünfte aus allen Einkunftsarten vermindert um alle etwaigen Abzugsbeträge das zu versteuernde Einkommen über dem jährlich festgelegten Existenzminimum, fällt eine Einkommensteuer an.

Diese Einkommensteuer ist um so höher, je größer die Differenz zwischen Existenzminimum und tatsächlich ermitteltem zu versteuerndem Einkommen ist.

Neben der Einkommensteuer fällt der Solidaritätszuschlag an und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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