Voraussetzung für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren war die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummern (IdNrn.) an die rund 82 Mio. Bundesbürger. Mithilfe der IdNrn. können die Rentendaten den Rentenempfängern zweifelsfrei persönlich zugeordnet werden. Die IdNrn. wurden - entgegen früheren Planungen - erst im Jahr 2008 eingeführt. Daher konnten die Rentenversicherungsträger erst ab Herbst 2009 die Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung übermitteln, mit der Folge, dass die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008 gesammelt auswerten wird.
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