Bedenken Sie bitte, dass es komplizierte und oft kaum durchschaubare Regelungen im deutschen Steuerrecht gibt, die ein Sachunkundiger kaum versteht. Das zuständige Finanzamt für Auslandsrentner in Neubrandenburg räumt in einem Schreiben ein: “Die Berechnung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht gestaltet sich auf dieser Grundlage schwierig”. (Quelle: Die Welt.Online vom 08.04.2012, Artikel: Nachzahlungen: „Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle”) Mein Team und ich haben spezielle Erfahrungen u.a. in der Berechnung ausländischer Einkünfte auf Basis deutscher Legislative bzw. deutscher Gesetzgebung.
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