Schriftgröße - +

Steuertipp 31: Steuerbescheid prüfen lassen bei einer Rentnersteuererklärung?

Ein Steuerbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt (Schriftstück), mit dem die Festsetzung der Einkommensteuer dem Rentner gegenüber bekannt gegeben wird. Nach § 157 der Abgabenordnung muss ein schriftlicher Steuerbescheid die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag bezeichnen und angegeben, wer die Steuer schuldet. Diese Angaben sind unabdingbare Voraussetzungen für eine wirksame Festsetzung – fehlen Teile, ist der Steuerbescheid wegen mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit nichtig.

Teil des Steuerbescheides ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, welcher Rechtsbehelf zulässig binnen welcher Frist bei welcher Behörde einzulegen ist.
Der Einkommensteuerbescheid ist die Reaktion des einzelnen Finanzamtes auf die abgegebene Einkommensteuererklärung eines Rentners bzw. Rentnerehepaares.

Zwei mir bekannte Aussagen über die Richtigkeit von Steuerbescheiden, regen zum Nachdenken an:

Laut einer Erhebung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2000 waren ca. 30 % der Steuerbescheide der deutschen Finanzverwaltung fehlerhaft.
Nach einer Studie des Bundesrechnungshofes aus der Vergangenheit ist jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft.

Unser Rat:
Lassen Sie Ihren jeweiligen Steuerbescheid von einem Spezialisten überprüfen. Die Wahrscheinlichkeit der endgültigen Richtigkeit wird dadurch erhöht bzw. garantiert. Dies würde notfalls im Einspruchsverfahren erreicht werden. Laut der Einspruchsstatistik 2002 des Bundesfinanzministerium waren in der Vergangenheit 64 % aller Einsprüche erfolgreich.

 

Fallbeispiele
Steuertipps
Lebenstipps
Fragen und Antworten
Pressemitteilungen

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema!

Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenfrei alle für Sie relevanten Informationen zum Thema und eine ebenfalls kostenlose Beratung zu allen weiteren Steuerthemen, die für Sie wichtig sind.





« vorheriger Artikel zurück zur Übersicht nächster Artikel »