Das Finanzamt wird in diesem Fall prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung der bisherigen Steuerfestsetzung erfüllt sind und sich ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen. Strafrechtliche Konsequenzen können sich nur dann ergeben, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben in ihrer Steuererklärung gemacht haben.
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