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Finanzamt für Rentner im Ausland - Rentenbesteuerung durch Finanzamt Neubrandenburg zu hoch ?

Hunderttausende Rentner, die ihren Altersruhesitz im weltweiten Ausland haben, werden seit 2010 vom Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert, Steuererklärungen für die vergangenen Jahre ab 2005 abzugeben.

Auch bei kleinen Renten führt dies häufig zu Steuernachforderungen im vierstelligen Bereich.

Dies geschieht oft zu Unrecht.

 Wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im weltweiten Ausland befinden, wird  i.d.R. nur die beschränkte Steuerpflicht durch das Finanzamt Neubrandenburg angewendet.

Diese ist für Rentner aber sehr oft nachteiliger als die unbeschränkte Steuerpflicht, die auf Antrag unter ganz speziellen Voraussetzungen gewährt werden kann.

 

Ich und mein Team haben uns darauf spezialisiert und prüfen die günstigste Variante für Sie. Häufig können wir die Nachzahlung in einen Null-Bescheid umwandeln; die hohen Steuernachforderungen sind dann durch Sie nicht mehr zu zahlen.

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